{"id":2,"date":"2022-12-15T10:13:23","date_gmt":"2022-12-15T09:13:23","guid":{"rendered":"http:\/\/nas-igli.local\/WordPress\/?page_id=2"},"modified":"2022-12-16T11:22:38","modified_gmt":"2022-12-16T10:22:38","slug":"beispiel-seite","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.ademi-bau.at\/?page_id=2","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><em>Allgemeiner Hinweis: Es gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist hier auf <\/em><a href=\"https:\/\/trogir-wien.at\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/\"><em>www.ademi-bau\/AGB<\/em><\/a><em> ver\u00f6ffentlicht.<\/em><\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p><strong>Diese AGB sind<\/strong> <strong>Vertragsgrundlagen zwischen den Kunden und der Ademi Sanierung- und Trockenbau GmbH und werden hier festgehalten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\" id=\"block-07e36677-e1a2-43d1-84f1-a3e9579a9004\"><li>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, soweit die Vertragsparteien nichts Abweichendes ausdr\u00fccklich und schriftlich vereinbart haben, f\u00fcr s\u00e4mtliche Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers. Die Geltung der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers kann nur durch eine ausdr\u00fcckliche Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt werden. Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingun- gen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftraggeber sich auf seine davon abweichenden eigenen Gesch\u00e4ftsbedingungen beruft. Die vom Auftraggeber verwendeten Vertragsformbl\u00e4tter, allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder \u00c4hnliches, sind gegen\u00fcber dem Auftragnehmer unwirksam. Insbesondere gilt das Stillschweigen des Auftragnehmers zu denselben nicht als konkludente Zustimmung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>2. Vertragsschluss, Nachtr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Alle Angebote des Auftragnehmers sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich und k\u00f6nnen jederzeit widerrufen werden. Der Vertrag gilt auch dann erst als rechtsverbindlich geschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung an den Auftraggeber \u00fcbermittelt hat. Die Leistungen erfolgen dann im Umfang der vom Auftragnehmer angenommenen Bestellung. Die Angebote des Auftragnehmers erfolgen grunds\u00e4tzlich ohne technische Ausarbeitungen, insbesondere Planunterlagen, Detailzeichnungen, Massenausz\u00fcge, Dokumentationen, Pr\u00fcfberichte etc. Notwendige Arbeiten k\u00f6nnen vom AN jederzeit durchgef\u00fchrt werden, auch wenn diese nicht im urspr\u00fcnglichen Auftrag enthalten sind. Die Entlohnung erfolgt nach angemessenen Regiepreisen. Der AN ist dagegen nur verpflichtet, schriftlich angenommene Nachtr\u00e4ge\/Zus\u00e4tze auszuf\u00fchren. Etwaige Einbauten sind hinsichtlich Art und genauer Lage vor Leistungsbeginn bekannt zu geben. Die Ausf\u00fchrung hat nach den vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und Pl\u00e4nen zu erfolgen. Folgende Leistungen sind als Hauptleistungen zu werten und, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom AG gesondert zu verg\u00fcten:<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>a) Beheizen der Bauten und Bauteile w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung der Arbeiten<br>b) Liefern statischer und bauphysikaIischer Nachweise<br>c) Erstellen von Verlegeund Ausf\u00fchrungspl\u00e4nen<br>d) Herstellen von Proben, Musterfl\u00e4chen, Musterkonstruktionen und Modellen.<br>e) Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung durch Bauschutt, Gips, M\u00f6rtelreste, Farbreste u.a., soweit sie von anderen Unternehmen herr\u00fchrt.<br>f) Herstellen von Hilfskonstruktionen im Bereich von Decken und W\u00e4nden zur Aufnahme von Einbauteilen wie L\u00fcftung, Beleuchtung, Zargen etc. <br>g) Herstellen und Erhalten von Waagrissen und H\u00f6henmarkierungen<br>h) Herstellen, Anpassen und\/oder Nacharbeiten von\/an Aussparungen, Einbauteilen und Installationen<br>i) Ausbau und\/oder Wiedereinbau von Verkleidungs- oder D\u00e4mmelementen f\u00fcr Leistungen anderer Unternehmer<br>j) Erstellen von Anschl\u00fcssen an andere Bauteile, Anschluss-, Bewegungs- und Geb\u00e4udetrennfugen &#8211; Ma\u00dfnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenst\u00e4nden<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Preis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ohne ausdr\u00fcckliche andere Abmachung verstehen sich die Preise netto, ohne weiteren Nachlass. Die Angebotspreise gelten im Sinne der \u00d6NORM B 2110 als ver\u00e4nderliche Preise und werden aufgrund der vom BM f\u00fcr wirtschaftliche Angelegenheiten monatlich ver\u00f6ffentlichten Baukostenver\u00e4nderungen f\u00fcr die Kategorie \u201eStuckateur und Trockenausbau\u201c umgerechnet. Als Stichtag gilt das Angebotsdatum. Kosten aus Sonderw\u00fcnschen des Auftraggebers gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeber alle Arten von Steuern, Abgaben und Geb\u00fchren zu tragen. Ebenso ist der AG zur kostenlosen Bereitstellung von Strom, Wasser, Heizung bis +5 Grad, WC, Versicherung, Bau\u00fcberwachung, Baureinigung, Auf- u. Absperrdienst, Aufzugskosten etc. verpflichtet. Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsstellung und \u00dcbergabe die Materialpreise, Lohnnebenkosten etc. \u00e4ndern. Die Kostenerh\u00f6hungen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Mitwirkungspflicht des AG<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern es nicht im Leistungsumfang des Auftragnehmers durch eine gesonderte Vereinbarung umfasst ist, im Rahmen des \u00dcblichen und Erforderlichen bei der Ausf\u00fchrung des bestellten Werkes mitzuwirken, insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Einen ausreichenden Lagerplatz zur Lagerung von Material und Bauteilen zur Verf\u00fcgung zu stellen.<br>b) Eine trockene Baustelle (kein Wassereintritt etc.) zur Verfligung zu stellen.<br>c) Zu gew\u00e4hrleisten, dass vor dem vereinbarten Baubeginn alle erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen vorliegen.<br>d) Eine ausreichende technische KlarsteIlung aller Ausschreibungen, Bestellungen, Auftr\u00e4ge etc. rechtzeitig und umfassend zu gew\u00e4hrleisten. <br>e) Sich \u00fcber die einschl\u00e4gigen technische Richtlinien, Normen, Pr\u00fcfzertifikate, Verarbeitungsrichtlinien, etc. ausreichend und aktuell zu informieren. Bei gesonderter Anfrage des Auftraggebers k\u00f6nnen diese vom Auftragnehmer gegen Kostenersatz zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br>f) Der AG hat die f\u00fcr das Projekt erforderlichen Bewilligungen und beh\u00f6rdlichen Genehmigungen einzuholen.<br>g) Der Auftraggeber (AG) hat die zu d\u00e4mmenden Bauten und Bauteile so zu \u00fcbergeben, dass die beauftragten Leistungen funktionsgerecht ohne Behinderung und ohne Unterbrechung durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<br>h) Die Ausbauplanung und Gewerkekoordinierung muss fertig gestellt und freigegeben sein.<br>i) Bauseits beigesteIlte Einbauteile m\u00fcssen zum System passen und bei Arbeitsbeginn an der Leistungsstelle vorhanden sein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Mehrkosten f\u00fcr den Auftragnehmer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mehrkosten jeder Art, die dem Auftragnehmer infolge von Verz\u00f6gerungen entstehen und in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegen, wie insbesondere nicht rechtzeitig fertig gestellte Vorarbeiten, Nichtbefahrbarkeit der Zufahrtswege, Fehlen der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bewilligungen, vom Auftraggeber nicht rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellte technische Klarstellungen hat der Auftraggeber zu tragen und gegen Rechnung dem Auftragnehmer zu erstatten. Die entstandenen Mehrkosten werden dem Auftraggeber gesondert oder im Zusammenhang mit einer Teil- oder Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Sich daraus ergebende Schadenersatzanspr\u00fcche bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Termine, Fristen und Verz\u00f6gerungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Termine sind einvernehmlich schriftlich festzuhalten. Bauzeitpl\u00e4ne sind nachweislich schriftlich zu \u00fcbermitteln. \u00c4nderungen des Bauzeitplanes sind f\u00fcr den AN nur verbindlich, wenn diese dem AN schriftlich bekannt gegeben werden und berechtigen den AN zur angemessenen Leistungsverl\u00e4ngerung. Im Falle vom Auftragnehmer zu vertretenden Verz\u00f6gerungen des Arbeitsbeginns ist der Auftraggeber zum R\u00fccktritt vom Vertrag nach erfolgloser Nachfristsetzung erst nach einer Termin\u00fcberschreitung von mehr als acht Wochen berechtigt. Zudem haftet der Auftragnehmer nicht f\u00fcr Verz\u00f6gerungen auf Grund unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabh\u00e4ngiger Umst\u00e4nde, wie z.B. h\u00f6here Gewalt, beh\u00f6rdliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportsch\u00e4den, Energie- und Rohstoffmangel und Arbeitskontlikte. Diese Haftungsbefreiung gilt auch dann, wenn diese bei Sub- oder Zulieferanten eintreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Urheberrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftragnehmer ist Urheber und Eigent\u00fcmer s\u00e4mtlicher vom Auftragnehmer zur Verf\u00fcgung gestellter und erstellter technischer Unterlagen und Know-How. Sie d\u00fcrfen weder kopiert, noch vervielf\u00e4ltigt, noch unbevollm\u00e4chtigten Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden. Konstruktions\u00e4nderungen, produktionsbedingte Farbabweichungen etc. ohne Beeintr\u00e4chtigung der Funktion bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Teilleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinbart wird, dass Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer auch in Teilleistungen erbracht werden kann, unabh\u00e4ngig davon, ob es sich um eine selbstst\u00e4ndig ben\u00fctzbare Teilleistung handelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Abnahme\/M\u00e4ngel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Etwaige M\u00e4ngel bei Lieferung und Leistung des Auftragnehmers sind schriftlich im Abnahmeprotokoll festzuhalten, das sowohl vom Auftraggeber und Auftragnehmer oder deren Bevollm\u00e4chtigten zu unterzeichnen ist. Sollte bei \u00dcbergabe ein Abnahmeprotokoll nicht ausgefertigt werden oder sollten irgendwelche M\u00e4ngel darin nicht angef\u00fchrt sein oder sollte innerhalb von f\u00fcnf Tagen nach erfolgter Abnahme eine schriftliche, spezifizierte M\u00e4ngelr\u00fcge beim Auftragnehmer nicht eingegangen sein, so gilt die Lieferung\/Leistung als in mangelfreiem Zustand angenommen. Die Gefahr geht mit der Abnahme auf den Auftraggeber \u00fcber. Der Beginn der Nutzung steht der Abnahme gleich. Teilnutzung f\u00fchrt zum teilweisen Gefahren\u00fcbergang.Im Fall reiner Warenlieferung hat der Auftraggeber die Ware unverz\u00fcglich bei Anlieferung am Bestimmungsort zu \u00fcbernehmen. In dem Fall, dass der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, gilt die Ware mit der Ablieferung am Bestimmungsort als \u00fcbernommen. F\u00fcr statisch bedingte Risse wie z.B. Spannungs-, Bewegungs- oder Setzungsrisse haftet der AN nicht. M\u00e4ngel sind durch den AG bei sonstigem Ausschluss unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Die Behebung von M\u00e4ngel durch Dritte kann nur dann erfolgen, wenn dies ausdr\u00fccklich zwischen dem AG und dem AN vereinbart wurde oder wenn der AN nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich gegebenen Nachfrist die M\u00e4ngel nicht selbst behoben hat. Durch gew\u00e4hrleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die urspr\u00fcngliche Gew\u00e4hrleistungspflicht nicht verl\u00e4ngert. Eine \u00fcber die Gew\u00e4hrleistung hinausgehende Haftung besteht nur, sofern dem AN grobes Verschulden nachgewiesen wird. Weitergehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Abnahme stellt den Beginn der Gew\u00e4hrleistungsfrist dar. Der behauptete Mangel ist genau zu bezeichnen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Nachlieferung \/ Minderung \/ Wandlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf Nachlieferung des Fehlenden und auf Verbesserung. Erst nach fehlgeschlagener Verbesserung mit angemessener Nachfristsetzung hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Wandlung des Vertrages, wenn es sich um einen wesentlichen, unbehebbaren Mangel handelt, der die Brauchbarkeit des Vertragsgegenstandes ausschlie\u00dft. Ein Anspruch auf Preisminderung ist ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Schadenersatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sch\u00e4den, die im Zuge der Erf\u00fcllung des Vertrages entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Schadenersatzleistungen aus dem Titel der Produkthaftung sind, soweit dies gesetzlich m\u00f6glich ist, ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den wie entgangener Gewinn etc. Der Ausschluss gilt auch f\u00fcr die Beweislastumkehr gem\u00e4\u00df \u00a7 1298 ABGB. Der Auftragnehmer haftet nur f\u00fcr den beim Auftraggeber entstandenen Schaden. Es erfolgt keine Haftung gegen\u00fcber Dritten. Anspr\u00fcche auf Schadenersatz verj\u00e4hren nach 3 Jahren (absolute Verj\u00e4hrung).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Vertragsstrafe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Solange der Auftragnehmer in der ihm einzur\u00e4umenden angemessenen Nachfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, ist der Anspruch des Auftraggebers auf eine allf\u00e4llig vereinbarte Vertragsstrafe ausgeschlossen. Jede Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen M\u00e4\u00dfigungsrecht. Ein Anspruch auf Vertragsstrafe ist vom AG bei der ersten Gelegenheit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen und muss sp\u00e4testens bei Schlussrechnungspr\u00fcfung abzurechnen. Es ist jedwede Art der sp\u00e4teren Geltendmachung ausgeschlossen, insbesondere auch im Rahmen der Behauptung einer Gegenforderung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Erf\u00fcllungsgehilfen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der AG haftet f\u00fcr Erf\u00fcllungsgehilfen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer wie f\u00fcr sein eigenes Verschulden. Bei Sch\u00e4den, die auf Grund des Zusammenwirkens durch den Auftragnehmer mit einem Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftraggebers entstehen, hat der Auftraggeber sich das Verschulden seines Erf\u00fcllungsgehilfen, unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welchen Bereich dieser beauftragt war, wie sein eigenes anrechnen zu lassen. Bei Mitverschulden des Erf\u00fcllungsgehilfen reduziert sich die Haftung des Auftragnehmers gegen\u00fcber dem Auftraggeber im Umfang des Mitverschuldens. Das Mitverschulden des AN hat der AG zu beweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Zahlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit ausdr\u00fccklich nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne jeglichen Abzug als vereinbart. Ein Skontoabzug steht nur bei gesonderter Vereinbarung zu. Die Skontogew\u00e4hrung setzt voraus, dass der Auftraggeber rechtzeitig und vollst\u00e4ndig seine Zahlung leistet. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit ist das Eingehen des geschuldeten Betrages beim Auftragnehmer ma\u00dfgeblich. Der Skontoabzug ist auch nur dann zul\u00e4ssig, wenn alle vereinbarten Teilzahlungen p\u00fcnktlich zu den jeweiligen F\u00e4lligkeiten geleistet werden. Wenn auch nur eine (Teil)Zahlung nicht fristgerecht erfolgt entf\u00e4llt die vereinbarte Skontobeg\u00fcnstigung f\u00fcr s\u00e4mtliche auch bereits geleisteten Zahlungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Zahlungsverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Zahlungsverzug werden unter ausdr\u00fccklichem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadensersatzanspr\u00fcche Zinsen in H\u00f6he von 12 % p.A. berechnet. Mahngeb\u00fchren des Auftragnehmers gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Aufrechnung mit Anspr\u00fcchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung und wenn auch nur hinsichtlich der Teilleistung mit mehr als 5 Tagen in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt von seinem gesetzlichen Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 1052 ABGB Gebrauch zu machen. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall blo\u00dfer Teilzahlungen. Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Erbringung der vereinbarten Lieferung\/Leistung so lange befreit, so lange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollst\u00e4ndig nachkommt. Der Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer auch die gelieferten Waren unverz\u00fcglich zur\u00fcckzuholen und die damit verbundenen Kosten (Kosten der Ein- und Auslagerung, Lagergeb\u00fchren) zuz\u00fcglich 5 % Verwaltungsaufwand von der offenen Summe (mindestens jedoch \u20ac 100,00) zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>16. Vertragsbeendigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftragnehmer ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur sofortigen Aufl\u00f6sung des Vertragsverh\u00e4ltnisses berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn:<\/p>\n\n\n\n<p>a) \u00fcber das Verm\u00f6gen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren er\u00f6ffnet wird bzw. ein darauf Bezug habender Antrag mangels kostendeckenden Verm\u00f6gens abgewiesen wird, sowie dann, wenn ein Exekutionsverfahren nicht binnen Wochenfrist nach erfolgter Pf\u00e4ndung dem Grunde nach eingestellt ist.<br>b) der Auftraggeber mit der Erf\u00fcllung seiner finanziellen Leistungsverpflichtungen ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t und zwar in der Gestalt, dass nach eintretender F\u00e4lligkeit und schriftlicher Anmahnung unter Setzung einer 14-t\u00e4gigen Nachfrist, nach Ablauf dieser Nachfrist der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung dennoch nicht Folge leistet. Wird das Vertragsverh\u00e4ltnis, wenn auch nur auf Grund leichter Fahrl\u00e4ssigkeit des Auftraggebers durch diesen, egal zu welchem Zeitpunkt aufgel\u00f6st, so kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber als Ersatz die gesamte Auftragssumme verlangen, ungeachtet der Ersparnis des Auftragnehmers. Ein richterliches M\u00e4\u00dfigungsrecht wird ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr einen berechtigten R\u00fccktritt des Auftragnehmers.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>17. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die gesamte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Auftraggebers im Eigentum des Auftragnehmers. Nicht bezahlte Ware darf ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verarbeitet noch ver\u00e4u\u00dfert oder benutzt werden. Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers bleiben trotz Einbau in ein Geb\u00e4ude oder in Geb\u00e4udeteile stets selbstst\u00e4ndiger Bestandteil und ist nicht dem rechtlichen Schicksal jenes Geb\u00e4udes\/Grundst\u00fcckes\/Liegenschaft unterlegen, in und auf dem es eingebaut ist. Im Hinblick auf dem Eigentumsvorbehalt verzichtet der Auftraggeber auf den Einwand der mangelnden Sonderrechtsf\u00e4higkeit. Der Ausbau von Teilen welcher Art auch immer zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes auf Kosten des AG wird ausdr\u00fccklich als zul\u00e4ssig festgehalten. Es gilt als vereinbart, dass Sonderrechtsf\u00e4higkeit besteht. Vor Eigentums\u00fcbergang und vollst\u00e4ndiger Einl\u00f6sung s\u00e4mtlicher Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertragsgegenstand ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu verpf\u00e4nden oder zur Sicherheit zu \u00fcbereignen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>18. Geltendes Recht \/ Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt ausschlie\u00dflich dem materiellen und formellen Recht der Republik \u00d6sterreich. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. F\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis sich ergebenden Streitigkeiten ist ausschlie\u00dflich das sachlich f\u00fcr den Sitz des AN zust\u00e4ndige Gericht zust\u00e4ndig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>19. Vertrags\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages und s\u00e4mtlicher Vertragsbestandteile bed\u00fcrfen der Schriftform und k\u00f6nnen nur einvernehmlich mit dem Auftragnehmer vorgenommen werden. M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ung\u00fcltig sein, so wird der Vertrag im \u00fcbrigen Inhalt noch ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung wird vielmehr durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr etwaige Vertragsl\u00fccken.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeiner Hinweis: Es gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ist hier auf www.ademi-bau\/AGB ver\u00f6ffentlicht. Diese AGB sind Vertragsgrundlagen zwischen den Kunden und der Ademi Sanierung- und Trockenbau GmbH und werden hier festgehalten: 1. 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